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Stand: Montag, 25.04.22

Es gibt keine Testpflicht mehr.

Die Maskenpflicht in Schulen besteht nicht mehr. Masken können natürlich weiterhin freiwillig getragen werden.

 

 

Stand: Dienstag, 25.01.22        20:30 Uhr

 

Liebe Eltern,

wir haben soeben die neuen Regelungen über die Internetseite "Bildungsland NRW" erfahren. Dort ist auch die Mail des Ministeriums zu finden, die wir Schulen in Kürze in unserem dienstlichen Postfach erhalten werden. Es handelt sich daher um die von mir in meiner Mail von heute Mittag erwähnten "verlässlichen Quelle".

Folgende Regelungen gelten von daher ab morgen:
- Weiterhin werden in den Grundschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt. (Allerdings nur die PCR -Pooltestungen)
- Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
- Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen am nächsten Tag wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.
Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
- Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können. (also entweder durch einen Testnachweis von einem Testzentrum oder dem Ergebnis des unter Aufsicht in der Schule durchgeführten Selbsttest)
--> Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren: d.b. das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.

Hinweis: aufgrund der Tatsache, dass Kinder in der Schule morgens positiv getestet werden, ist eine telefonische Erreichbarkeit absolute Vorraussetzung!!!

Was bedeutet das nun konkret für unsere Schule?
Die Kinder der Klassen, die entweder am Montag ein positives Poolergebnis hatten oder Kinder, deren Klassen bei der heutigen Pooltestung positiv sind, können morgen wieder zur Schule kommen. Dort werden sie von uns vor dem Unterricht mit einem Antigenschnelltest (Nasenabstrich) getestet. Die Lehrer/innen beaufsichtigen die Tests jedoch nur und führen den Test nicht selbst aktiv durch!

Ich würde Sie an dieser Stelle bitten, Ihr Kind nach Möglichkeit in einem offiziellen Testzentrum testen zu lassen.
Selbstverständlich kann ihr Kind dann auch verspätet zum Unterricht erscheinen. Wir Lehrer haben erst heute Abend von den neuen Vorgaben erfahren und müssen uns erst selbst mit den neuen Gegebenheiten vertraut machen. Sie würden uns daher sehr unterstützen,wenn Sie den Weg über die Testzentren gehen. Diese Bitte gilt auch zukünftig, da die Testungen der Kinder in der oben beschriebenen Form (insbesondere bei den jüngeren Schülerinnen und Schülern) für uns Lehrkräfte eine große Herausforderung darstellt!

Bei Kindern, die morgen früh ohne Nachweis vom Testzentrum zur Schule kommen (und in einem positiven Pool waren) setzen wir die Einwilligung der Eltern bzgl der Testung in der Schule voraus, da es sich ja um die Anordnungen des Miniszeriums handelt, die wir Schulen nun in aller Kürze umsetzen müssen! Ich bedanke mich im Voraus bei Allen, die uns als Grundschulteam unterstützen und meiner oben genannten Bitte nachkommen. VIELEN DANK!!!!!

Zum Schluss sei in aller Deutlichkeit gesagt: Es tut uns leid, dass wir Ihnen erst jetzt diese Informationen mitteilen können. Doch die derzeitige Situation ist nicht unser Verschulden! Wir sind genauso unzufrieden mit der späten Informationsmitteilung wie Sie. 

Ich bitte  um erneut um Ihr Verständnis und hoffe, dass wir gemeinsam die kommenden Tage gut meistern werden.

P.S.: weitere Fragen klären Sie bitte ab morgen mit den jeweiligen Klassenlehrerinnen!

Mit freundlichen Grüßen

Erik Klein (Schulleitung)

Was passiert, wenn der Lolli-Test für eine Lerngruppe positiv ist?

Das bedeutet:

Mindestens ein Kind aus der Gruppe hat Corona.

Alle Kinder aus dieser Lerngruppe müssen einen Schnelltest machen!!! Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Mit einem Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Bürgertest dürfen die Kinder am nächsten Tag am Unterricht teilnehmen.

2) Die Kinder werden durch eine Lehrperson in der Schule mit einem Schnelltest getestet.

 

 

Wir bitten Sie aber dringlichst in diesem Falle einen Bürgertest zu machen, da die Testungen durch das Lehrpersonal in der Schule - besonders in den Jahrgängen 1 und 2 - organisatorisch und in der Durchführung für eine Person sehr schwierig sind.  Bei diesen Kindern, die in der Schule getestet werden, ist es unbedingt erforderlich, dass die Eltern erreichbar sind, falls der Schnelltest in der Schule positiv sein sollte und das Kind abgeholt werden muss.

 

Stand: Montag, 13.09.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der GGS Marienstraße,

heute möchte ich Sie über die neuen Quarantäneregelungen informieren, die seit Freitag per Erlass gültig sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch ich die neuen Informationen zunächst einmal in Ruhe sichten musste, um Ihnen dann auch verbindliche Aussagen geben zu können. Die folgenden Angaben wurden uns so vom Gesundheitsamt übermittelt:

Hinsichtlich Quarantäne und Testung gibt das Ministerium für Schule und Bildung neue Regelungen vor, die zum Ziel haben, die Anzahl der durch Quarantäne vom Schulbesuch ausgeschlossenen Schüler zu verringern.

Grundsätzlich gilt weiterhin:
Um Infektionen zu vermeiden gelten uneingeschränkt die AHA+L Regeln.

Folgende Neuregelungen (nur die für uns Grundschule relevante Regelungen werden im Folgenden aufgeführt) wurden per Erlass getroffen:

1. Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen
Die Quarantäne ist hauptsächlich auf infizierte Personen zu beschränken. In Ausnahmefällen können die Gesundheitsämter die Quarantäneregelung zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der COVID- Erkrankung erweitern.
Geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen.

2. "Freitestung" von Kontaktpersonen
Kommt es innerhalb einer Klasse zu Erkrankungsfällen, bei denen die Umstände eine Quarantäne für Kontaktpersonen erfordern, kann eine Freitestung ab dem 5.Tag der Quarantäne (also am 6. Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person) erfolgen. Die Freitestung kann sowohl über einen PCR -Test, als auch durch einen Schnelltest (PoC) erfolgen. Ein Selbsttest reicht für eine Freitestung nicht aus!

Wichtig ist dabei, dass die Eltern den negativen Testnachweis an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden, damit das Gesundheitsamt die Quarantäne im System beenden kann.

Bei einem positiven PCR- Test (Kind ist selbst nachweislich an Corona erkrankt und wurde unter Quarantäne gestellt) kann die Quarantäne des betroffenen Schülers weder verkürzt noch beendet werden.


Das Ministerium hat über dies hinaus in seiner Schulmail vom 09.09.2021 ebenso noch einmal klare Aussagen in Bezug auf die Verweigerung von Masken oder Tests getroffen:
"Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten. Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben."


Weitere Informationen können Sie auf der Seite des Schulministeriums (www.schulministerium.nrw) einsehen!


Mit freundlichen Grüßen

Erik Klein (Schulleitung)

 

 

Wie wir in der Schule testen:

Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals:

 Erklärvideo als Zeichentrickfilm

Erklärvideo mit André

Weitere Informationen zum Lollitest des Ministeriums!

(Anmerkung: Es wäre in jedem Fall gut, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Erklärvideos des Ministeriums anschauen würden. Sie sind sehr kindgerecht und geben einen guten Überblick über das Verfahren!)

 

 

Informationen zur Aufhebung der Pflicht zum Tragen von Masken im Außenbereich von Schulen zum 21.Juni 2021

Liebe Eltern,

gestern haben wir zunächst aus der Presse die wichtige Nachricht erhalten, dass ab Montag eine Änderung der Maskenpflicht gilt. Heute haben wir die offizielle Schulmail dazu erhalten, die uns die verbindlichen Vorgaben erläutert. Es folgen Auszüge aus dieser Mail.

"Die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in NRW sind für uns alle eine große Erleichterung. Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit hat die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt.

Ab Montag, 21.Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie Sportanlagen.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.

Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen."

(Qelle: Schulministerium NRW)

 

Liebe Eltern,
unsere Schulsozialarbeiterin Frau Maccarone bietet eine telefonische Sprechstunde zu Fragen bezüglich der Corona-Krise an.
 
 
 
Bitte anklicken!
 
 
 
 

Und hier noch ein telefonisches Angebot der Erziehungsberatungsstelle des Instituts für Jugendhilfe:
 
 
 
Bitte anklicken!
Institut für Jugendhilfe
 
 

Liebe Eltern,

bitte lesen Sie die wichtigen Informationen zum Verhalten beim Kontakt zu Personen, die postitiv auf Corona getestet wurden. 

Das richtige Verhalten bezüglich der Nachverfolgung trägt maßgeblich zur Unterbrechung der Infektionskette bei.

Informationen der Stadt Duisburg

 

 

Verbindliche Sicherheits- und Hygieneregelungen

an der GGS Marienstraße (ergänzend zum allgemeinen Hygieneplan) während der „Corona- Krise“

Die im Folgenden aufgeführten Punkte müssen von allen am Schulleben Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrer, Mitarbeiter, etc.) beachtet werden!

Allgemeine Hinweise:

-       Es gilt überall: Abstand halten (Mindestabstand 1,5 m)

-       Besonderes Achten auf Hygiene (regelmäßiges Händewaschen (mit Seife), Husten- und Niesetikette beachten)

-       Mund- und Nasenschutz tragen, wenn man sich auf dem Schulgelände fortbewegt. An seinem Platz in der Klasse braucht man die Maske z.Z. nicht tragen, da der notwendige Mindest- bzw. Sicherheitsabstand sichergestellt ist

-       auf Bodenmarkierungen (Richtungspfeile) und Hinweisschilder achten - auf die Situation abgestimmtes „Wegesystem“ beachten

-       stetige Wiederholung und Einübung der Hygieneschutzmaßnahmen (sowohl in der Schule, als auch zu Hause)

Getroffene organisatorische Maßnahmen:

-       Klassen wurden in Gruppen geteilt (aufgrund Mindestabstand)

-       es gibt versetzte Anfangs- Schluss- und Pausenzeiten

-       gesonderter „Wegeplan“ in den Gebäuden (z.T. „Einbahnstraßenprinzip“) zwecks Kontaktreduzierung

-       zusätzliche Reinigungs- und Desinfektionszeiten finden statt

-       In jedem genutzten Raum steht (unter Verschluss) eine kleine Flasche mit Desinfektionsmittel (für den Notfall). Im Normalfall reichen für das Händewaschen die bereitgestellte Seife, sowie das Benutzen der Einweghandtücher.

Sonstige Hinweise:

Während der „Corona Krise“ gibt es zusätzliche Reinigungszeiten zur Desinfektion .

Der allgemeine Hygieneplan gilt selbstverständlich weiterhin!

Außerdem bitten wir alle Eltern, die Kinder vor dem Schulgelände zu verabschieden, um die Zahl der sich auf dem Gelände befindlichen Menschen so niedrig wie möglich zu halten! Danke!!!

Mit freundlichen Grüßen

Erik Klein

Wir haben die Hygienebestimmungen so gut es ging für unsere Schule umgesetzt

Hier ein kleiner Eindruck: 

Überall erinnern die Aufkleber uns an das Abstandsgebot!

 In den Klassenräumen sitzen die Kinder weit auseinander. Herumlaufen und Partnerarbeit sind nicht gestattet.

 Auch in der Klasse erinnern Regelschilder an die wichtigen Hygieneregeln!

 

Vor dem Unterricht und nach der Pause stellen sich die Kinder auf gekennzeichneten Aufstellplätzen auf!

Im Flur gibt es ein Einbahnstraßensystem und die Notausgänge werden ebenfalls genutzt, damit es auch auf den Fluren zu so wenig Kontakten kommt wie möglich!

 

 

 

Bitte beachten Sie folgende wichtige Regeln für den Unterrichtsstart Ihres Kindes:

  • schicken Sie Ihr Kind punktgenau zum Unterricht
  • verabschieden Sie sich vor dem Schultor
  • geben Sie Ihrem Kind unbedingt einen Mundschutz mit (nähere Informationen entnehmen Sie "Hinweisen und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19")
  • Hinweise und Verhaltensempfehlungen
  • kontrollieren Sie das Lern- und Arbeitsmaterial auf Vollständigkeit, da nichts ausgeliehen werden darf!
  • sollten Sie Ihr Kind nach dem Unterricht abholen, warten Sie bitte vor dem Schulgelände
  • Wichtig: sollte Ihr Kind krank sein, schicken Sie es unter keinen Umständen zum Unterricht und melden Sie es telefonisch krank (02066 56050)
  • sollte Ihr Kind zu einer der Risikogruppe gehören oder ein Angehöriger, der im selben Haushalt lebt, können Sie Ihr Kind ebenfalls schriftlich entschuldigen-informieren Sie bitte bereits vorab die Schule

 


Liebe Eltern,

wegen der vielen Nachfragen bezüglich Kontakten zu Menschen, die positiv auf Corona getestet wurden, hat die Stadt Duisburg die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zusammengestellt. 

Wir stellen die Informationen als PDF´s in vielen verschiedenen Sprachen zur Verfügung!

Deutsch          Türkisch         Arabisch            Rumänisch 

     

             Polnisch           Russisch         Englisch   

   

  Französisch          Bulgarisch